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Städtebauliche Verträge sind ein oft unterschätztes Instrument der Stadtentwicklung – und bieten gerade kleinen und mittelgroßen Kommunen große Chancen, um Klimaschutz- und Energiewendeziele konkret und verbindlich umzusetzen. Gemeinden können die Verträge nutzen, um mit privaten Investoren klare Vereinbarungen etwa zu energetischen Baustandards, zur Installation von PV-Anlagen, zu Grün- und Ausgleichsflächen oder zur Förderung nachhaltiger Mobilität zu treffen.
Sie kommen typischerweise im Rahmen von Bebauungsplanverfahren oder größeren Bauprojekten zum Einsatz – etwa bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere, der Umnutzung von Industrieflächen oder beim Bau von Gewerbe- und Infrastrukturprojekten. Hier lassen sich frühzeitig verbindliche Vorgaben zu Energieeffizienz, Mobilitätskonzepten oder sozialen Einrichtungen festschreiben und so langfristige Mehrwerte für die Kommune sichern.
Für Kommunen ergibt sich daraus nicht nur mehr Gestaltungsspielraum, sondern oft auch eine deutliche finanzielle Entlastung: Kosten für Erschließung, Grünflächen, Verkehrsanlagen oder soziale Infrastruktur können ganz oder teilweise auf den Investor übertragen werden. So lassen sich Projekte umsetzen, die ohne vertragliche Regelungen den kommunalen Haushalt erheblich belasten würden – und das bei gleichzeitiger Sicherung hoher Qualitätsstandards.
Neben dieser finanziellen Komponente stärken städtebauliche Verträge die kommunale Gestaltungshoheit und helfen, Projekte schneller und zielgerichteter umzusetzen. Richtig eingesetzt, lassen sich damit ambitionierte Umwelt- und Energieziele rechtssicher umsetzen und mit städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen verbinden.
Nach den Impulsvorträgen haben Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Stadtplanung, Recht und Klimaschutz zu diskutieren.