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Details zur Veranstaltung
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Ort: Online | Der „AI-Act“ (Regulation (EU) 2024/1689) ist das erste EU-weit verbindliche Gesetz für Künstliche Intelligenz. Die Regelung arbeitet mit einem risikobasierten Ansatz: Anwendungen mit „hohem Risiko“ – etwa bei Bildung, Beschäftigung, Sozial- oder Gesundheitsleistungen – unterliegen strengen Auflagen. Alle Kommunen nutzen genau solche Datenbereiche und werden deshalb fast immer als sog. „Deployers“ hochrisikorelevanter KI-Systeme eingestuft. Und auch MS-Office bietet inzwischen eine KI-Integration! Damit greift Art. 29 AI Act: Beschäftigte, die mit diesen Systemen arbeiten oder sie beaufsichtigen, müssen angemessen geschult sein. Nach dem Seminar haben die TeilnehmerInnen einen klaren Überblick über die Schulungs- und Haftungsfragen. Außerdem erhalten Sie eine Checkliste dazu, ob und inwieweit sie vom AI-Act betroffen sind. |
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