Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung soll für die Gemeinden Erleichterungen bei der Schaffung dringend benötigten Wohnraums bringen.
Zu den beabsichtigten Regelungen gehört unter anderem der als „Bauturbo“ bezeichnete § 246e BauG...
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Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung soll für die Gemeinden Erleichterungen bei der Schaffung dringend benötigten Wohnraums bringen.
Zu den beabsichtigten Regelungen gehört unter anderem der als „Bauturbo“ bezeichnete § 246e BauGB, welcher mit hohen Erwartungen verbunden ist. Hinzu kommen das gemeindliche Zustimmungsverfahren in § 36a BauGB, Neuregelungen bei Befreiungen und im Innenbereich nach den § 31 und § 34 BauGB sowie neue Lärmschutzregelungen und die Verlängerung bisher befristeter Instrumente.
In zwölf namenhaft und mit besonderer Expertise besetzten Vorträgen werden die Neuregelungen im Rahmen der diesjährigen Herbsttagung des Instituts erörtert, eingeordnet und in den anschließenden Fragerunden diskutiert.